Sie möchten den Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts Ihrer Immobilie erbringen oder die kürzere tatsächliche Nutzungsdauer belegen? Für die Akzeptanz der Gutachten beim Finanzamt ist Voraussetzung, dass der Gutachter entsprechende Qualifikationen besitzt. Arne Reinbold (M.A.) ist nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken und erfüllt diese Voraussetzung.